Ein schockierendes Dekret: Artikel 18 des „Sicherheitsdekrets”
Am 4. April 2025 verabschiedete die italienische Regierung im Eilverfahren ein „Sicherheitsdekret”, dessen Artikel 18 die Herstellung, den Verkauf, den Besitz und den Transport von Hanfblüten verbietet, selbst wenn diese weniger als 0,3 % THC enthalten. Diese Maßnahme gilt auch für Derivate wie Extrakte, Hasch Öle, die damit als Betäubungsmittel eingestuft werden.
Diese Entscheidung wurde ohne Übergangsphase getroffen und stürzte die Akteure der Branche in eine unmittelbare Krise. Die Regierung begründet dieses Verbot mit Gründen der öffentlichen Sicherheit und argumentiert, dass die Ähnlichkeit zwischen CBD-Blüten und Freizeit-Cannabis die Kontrollen erschwert und den Missbrauch begünstigt.
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Ein laufender Rechtsstreit
Nach diesem Verbot haben mehrere Berufsverbände beim Regionalen Verwaltungsgericht (TAR) von Latium Klage eingereicht. Sie beanstanden die Rechtmäßigkeit des Dekrets und berufen sich dabei auf das Fehlen einer wissenschaftlichen Grundlage und den Verstoß gegen europäisches Recht, insbesondere gegen den freien Warenverkehr.
Am 16. April 2025 bestätigte das TAR die Einstufung von CBD-Öl als Betäubungsmittel und verbot dessen Verkauf in jeglicher oraler Form, unabhängig davon, ob es aus den Blüten, Blättern oder Stängeln der Hanfpflanze gewonnen wurde.
Ein Wirtschaftssektor in Gefahr
Vor diesem Verbot umfasste die italienische Hanfindustrie etwa 3.000 Unternehmen und mehr als 30.000 direkte Arbeitsplätze mit einem geschätzten Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro. Die Maßnahme der Regierung führte zur Schließung zahlreicher Geschäfte und landwirtschaftlicher Betriebe, zur Vernichtung illegaler Lagerbestände und zur Gefährdung Tausender Arbeitsplätze.
Einige Unternehmen erwägen bereits, ihre Aktivitäten in liberalere Länder wie Spanien oder Frankreich zu verlagern, um diesen strengen Vorschriften zu entgehen.
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Eine im Hinblick auf das europäische Recht umstrittene Entscheidung
Das italienische Verbot von CBD wirft Fragen hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht auf. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat nämlich im Jahr 2020 entschieden, dass CBD kein Betäubungsmittel ist und sein Vertrieb in einem Mitgliedstaat nicht verboten werden darf, wenn das Produkt in einem anderen Mitgliedstaat legal hergestellt wird.
Die Europäische Kommission wurde befasst, um die Vereinbarkeit der italienischen Rechtsvorschriften mit den Binnenmarktvorschriften zu prüfen. Sollte Italien gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen haben, könnte ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden.
Perspektiven und Auswirkungen für Europa
Das Verbot von CBD in Italien könnte Auswirkungen auf den gesamten europäischen Markt haben. Es schafft Rechtsunsicherheit für Unternehmen, die im Hanfsektor tätig sind, und könnte andere Länder dazu veranlassen, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen. Es könnte jedoch auch die Position von Ländern wie Frankreich stärken, wo CBD reguliert, aber erlaubt ist, indem es Unternehmen anzieht, die ein stabileres regulatorisches Umfeld suchen.
Fazit
Italien hat mit dem Verbot von CBD-Blüten eine radikale Haltung eingenommen, eine Entscheidung, die einen boomenden Sektor erschüttert und rechtliche Fragen auf europäischer Ebene aufwirft. Die nächsten Schritte hängen von den laufenden Rechtsmitteln und den Reaktionen der europäischen Institutionen ab. Die Akteure des CBD-Sektors müssen wachsam bleiben und die Entwicklung der Situation genau beobachten.
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